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IG Charta
§ 1
Geschäftsadresse und Kontaktdaten der IG
IG EnduranceTeam Germany
c/o Schlaupferd Media GmbH
Zum Fichtach 22
92268 Etzelwang
Deutschland
Tel.: 09663 20179-0
Fax: 09663 20179-220
E-mail: info@endurance-team-germany.de
www.endurance-team-germany.de
§ 2
Zweck und Aufgaben der IG
1) Bekanntheitsgrad des Sportes in der Öffentlichkeit durch aktive PR-Arbeit generell steigern
2) Reiter aus anderen Reitsportdisziplinen für diesen Sport begeistern
3) Schaffung eines „Tages des Distanzsports“ mit einem breiten Schnupper-Seminarangebot
4) Organisation eines PR-wirksamen Megaevents In Deutschland
5) Unterstützung der Rittveranstalter
6) Steigerung des Rittangebotes in Deutschland (Entfernung zu Ritten verkürzen)
7) Aufbau eines Distanzpferdemarktes, damit Interessierte geeignete Pferde finden
8) Förderung Distanzjugend
9) Förderung Breitensport
10) Förderung Spitzensport
11) Bildung von Distanzteams mit Unterstützung der Industrie
§ 3
Mitgliedschaft
1)
Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein. IG Mitglieder bringen sich als aktive Mitglieder, fördernde Mitglieder oder Ehrenmitglieder in die Interessensgemeinschaft ein.
2)
Zu den aktiven Mitgliedern zählen alle beigetretenen Mitglieder. Fördernde Mitglieder unterstützen die IG durch finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um das Distanzreiten besondere Verdienste erworben haben.
3)
Ehrenmitglieder können der IG in schriftlicher Form vorgeschlagen, und auf der Mitgliedsversammlung mit einer 2/3 Mehrheit ernannt werden.
4)
Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und deren Annahme erworben. Sie besteht immer für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr.
5)
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
6)
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
7)
Ein Mitglied kann aus der Interessensgemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Charta oder gegen chartagemäße Beschlüsse verstößt, das Interesse der Interessengemeinschaft oder deren Ansehen schädigt oder seiner Beitragspflicht nicht nachkommt.
8)
Die Mitgliedschaft kann jeweils mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) schriftlich gekündigt werden.
9)
Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird der Jahresbeitrag anteilig zurück erstattet. 10% des Jahresbeitrags bleiben von der Rückerstattung ausgenommen, da diese der Sportförderung zugute kommen.
§ 4
Geschäftsjahr und Beiträge
1)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
2)
Der Jahresbeitrag beträgt 50,- Euro für aktive Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 500,- Euro.
3)
Der Jahresbeitrag kann in einer mehrheitlichen Abstimmung der Anwesenden der Mitgliederversammlung neu festgesetzt werden.
4)
Der Mitgliedsbeitrag ist bis 14 Tage nach Beitrittserklärung auf das Konto der IG zu überweisen oder wird durch Teilnahme am Bankeinzugsverfahren eingezogen.
§ 5
Freiwillige Hilfe und Einsatz
Um die Förderung unseres Distanzsportes weiter voranzubringen ist jede Hilfe erwünscht. Jeder der sich über eine normale Mitgliedschaft hinaus in der IG einbringen möchte, ist herzlich willkommen und kann sich unter info@endurance-team-germany mit Vorschlägen, Ideen, Anregungen melden.
§ 6
Leistungen der IG für Ihre Mitglieder
Aktive Mitglieder:
Eine Mitgliedschaft in der IG bietet Euch folgende attraktive Vorteile:
- Mitglieder-Zeitschrift „Distanzreiten“ 4 x jährlich
- 10% des Mitgliedsbeitrags fliessen in einen Fördertopf – ihr tragt damit direkt zur Förderung des Distanzsports bei
- IG Mitglieder erhalten die EnduranceTeam-Card, die zum Kauf ausgewählter Produkte zu Sonderkonditionen berechtigt
- 50% Rabatt auf den Verkaufspreis des jährlich erscheinenden Distanz-Wandkalender (DIN A2)
§ 7
Mitgliederversammlung
1)
Es findet einmal im Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der schriftlich mit Tagesordnungspunkten eingeladen wird.
2)
Sollten sich Ort und/oder Zeit bei einer Sitzung voraussehbar verschieben, wird dies per Email-Ankündigung bekannt gegeben.
3)
Stimmberechtigt ist jedes persönlich anwesende IG Mitglied über 18 Jahren mit einer Stimme. Stimmübertragung ist nicht zulässig.
§ 8
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
1)
Beiträge, Aufnahmegelder und Umlagen
2)
Die Änderung der Satzung und Auflösung der IG
§ 9
Repräsentanten
1)
Vorsitzende
2)
Schriftführer
3)
Öffentlichkeitsarbeit
4)
Kassenwart
§ 10
Bankverbindung der IG
Konto 2 111 2511
BLZ 752 500 00
Bank: Sparkasse Amberg-Sulzbach
Kontoinhaber: EnduranceTeam Germany, c/o Schlaupferd
§ 11
Auflösung
Die Auflösung der IG kann in einer besonderen, zu diesem Zweck öffentlich bekannt gemachten Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Diese Satzung tritt mit den heutigen Tag in Kraft.
Etzelwang, den 01.10.2010
Distanzsportförderung
IG EnduranceTeam Germany
IG Fördertopf
IG Charta
IG Mitgliederrat
IG Förder-Partner
EnduranceTeam Card
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Distanz-Kalender 2011
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